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DIGITAL SERVICES ACT

Illegale Inhalte melden und Entscheidungen anfechten

Beautyvo stellt einen leicht zugänglichen Weg bereit, um mutmaßlich rechtswidrige Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen zu melden.

Kontaktstelle

Nutzer und Behörden erreichen Beautyvo unter: [PFLICHTFELD: DSA-Kontakt-E-Mail-Adresse]. Kommunikationssprache ist Deutsch; [PFLICHTFELD: weitere Sprache ergänzen oder entfernen].

Was eine vollständige Meldung enthalten soll

  1. genaue URL oder Inseratsnummer
  2. verständliche Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll
  3. wenn möglich die genaue Stelle im Angebot und geeignete Belege
  4. Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, außer in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen
  5. Bestätigung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind

Bearbeitung

Beautyvo bestätigt den Eingang, prüft die Meldung sorgfältig, objektiv und zeitnah und informiert über die Entscheidung, soweit Kontaktdaten vorliegen. Meldungen werden nicht allein automatisiert entschieden. Offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Meldungen können zurückgewiesen werden.

Mögliche Maßnahmen

Je nach Ergebnis kann Beautyvo ein Inserat beschränken oder entfernen, die Sichtbarkeit reduzieren, Funktionen einschränken, ein Konto vorübergehend sperren oder weitere gesetzlich erforderliche Schritte einleiten. Betroffene Nutzer erhalten, soweit vorgeschrieben, eine klare Begründung.

Interne Beschwerde

Betroffene Nutzer können innerhalb von sechs Monaten nach einer Moderationsentscheidung kostenfrei Beschwerde einlegen: [PFLICHTFELD: Beschwerde-E-Mail-Adresse]. Die Beschwerde muss Konto, Entscheidung und Gründe benennen. Sie wird unter Aufsicht qualifizierter Personen geprüft.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Nutzer können sich unter den Voraussetzungen des Digital Services Act an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

Transparenz

Beautyvo dokumentiert Moderationsentscheidungen und veröffentlicht die gesetzlich erforderlichen Transparenzinformationen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen können gesetzliche Ausnahmen gelten; die Einordnung ist regelmäßig zu prüfen.

Stand: September 2026